Studienplatz "digitale Verwaltung" (B.Sc.) (m/w/d)
Stellenart:
Ausbildungsangebote
Arbeitsort:
Markt 17-19,
01454 Radeberg
Beschäftigungsverhältnis:
Vollzeit
Einstellungstermin:
01.09.2025
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Große Kreisstadt Radeberg bietet ab 1. September 2025 einen
dualen Studienplatz „Digitale Verwaltung“ (B.Sc.) (m/w/d) an.
Verwaltung ist analog und langweilig? Nicht mit Ihnen!
Worum geht´s?
Die IT entwickelt sich rasant und wird immer leistungsfähiger. Neue Methoden wie Blockchain, Semantic
Web, künstliche Intelligenz oder Cloudcomputing eröffnen immer neue Möglichkeiten und halten Einzug
in unseren Alltag. In vielen Lebensbereichen sind elektronische Prozesse heute selbstverständlich.
Auch in der Verwaltung!
Was wird gebraucht?
Verwaltungsabläufe sind höchst komplex. Sie lassen sich nicht einfach in elektronische Verfahren
umwandeln, sondern müssen neu durchdacht und ggf. restrukturiert werden. Der Studiengang Digitale
Verwaltung vermittelt die dazu notwendigen Kompetenzen. Sie erhalten dabei einerseits das
notwendige Grundwissen zur Funktionsweise von IT-Technologien. Andererseits erwerben Sie im
Studiengang interdisziplinäres Wissen über Aufbau und Funktion der Verwaltung. Nach dem Studium
können Sie digitale Verwaltungsprozesse modern, durchgängig und sicher gestalten und dabei die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Sie werden Übersetzer zwischen „Digitalem“ und „Verwaltung“. Damit stehen Ihnen vielfältige
Einsatzbereiche bei uns offen.
Wie wird studiert?
Der Vollzeit-Studiengang an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in
Meißen ist modular aufgebaut. Er umfasst sieben Semester, um dem hohen Anspruch an die
Interdisziplinarität aus IT sowie Verwaltungs- und Rechtswissenschaften gerecht werden zu können.
Ergänzt wird das Studium durch Elemente der Wirtschaftswissenschaften. Die zwei berufspraktischen
Semester umfassen ein Praxismodul mit Querschnittsaufgaben der öffentlichen Verwaltung und zwei
Praxismodule mit fachspezifischen IT-Aufgaben.
Duales Studium?
Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium
in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhalten
vom ersten Tag an ein monatliches Ausbildungsentgelt.
Sofort bewerben!
Sie benötigen die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule, z. B. (Fach-)Abitur oder einen
Abschluss nach § 18 SächsHSG. Bewerben Sie sich mit einem kurzen Lebenslauf und Ihrem letzten
Zeugnis bzw. Ausbildungsnachweis bis spätestens 31. Januar 2025 – natürlich digital – per E-Mail an:
bewerbung@stadt-radeberg.de
Parallel zu Ihrer Bewerbung bei uns registrieren Sie sich – sofern noch nicht geschehen – bitte auf der Online-Bewerbungsplattform der HSF Meißen unter:
https://www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/
Auf Grundlage Ihrer Registrierung wird Sie die HSF Meißen zu einem Online-Auswahltest mit einer
Gesamtdauer von etwa drei Stunden einladen. Das Testergebnis übermittelt die Hochschule an uns. Unter Einbeziehung Ihrer schulischen Leistungen, des Testergebnisses und einem Auswahlgespräch in unserem Hause entscheiden wir, welche Bewerberin bzw. welcher Bewerber für das Studium im Studiengang Digitale Verwaltung eingestellt wird.
Noch Fragen zu Studium oder Auswahltest?
Antworten gibt es hier:
https://www.hsf.sachsen.de/studium/bachelorstudiengaenge/bachelorstudiengang-digitale-verwaltung/
oder persönlich
Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Herbert-Böhme-Str. 11
01662 Meißen
Tel.: +49 (3521) 473 645
E-Mail: auswahlverfahren@hsf.sachsen.de
Noch Fragen an die Stadt als Einstellungsbehörde?
Antworten gibt es hier:
Große Kreisstadt Radeberg
SG Personalwesen
Markt 17-19
01454 Radeberg
Frau Zimmermann
a.zimmermann@stadt-radeberg.de
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen u.a. an die Auswahlkommission weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d). Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber (m/w/d) keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).